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B293/05•Verfassungsgerichtshof B293/05
B293/05Verfassungsgericht13.10.2006
Rechtsanwälte Berufsrecht, Erwerbsausübungsfreiheit, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Parteistellung, Auslegung verfassungskonforme, Berufungsgegenstand
I. Der Erstbeschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten noch wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
II. Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird zurückgewiesen.
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