Verfassungsgerichtshof B293/05

B293/05Verfassungsgericht13.10.2006

Regest

Rechtsanwälte Berufsrecht, Erwerbsausübungsfreiheit, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Parteistellung, Auslegung verfassungskonforme, Berufungsgegenstand

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B293/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.2006

Spruch

I. Der Erstbeschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten noch wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

II. Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird zurückgewiesen.

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