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B1258/06•Verfassungsgerichtshof B1258/06
B1258/06Verfassungsgericht27.11.2006
Unabhängiger Verwaltungssenat, Behördenzusammensetzung, Kollegialbehörde, Befangenheit, Tribunal, civil rights, Abfallwirtschaft
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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