Verfassungsgerichtshof B1084/06

B1084/06Verfassungsgericht27.11.2006

Regest

Verwaltungsverfahren, Eingaben, Formgebrechen, Vergabewesen, Auslegung eines Antrages

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1084/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.2006

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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