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B299/06 ua•Verfassungsgerichtshof B299/06 ua
B299/06 uaVerfassungsgericht27.11.2006
Sozialversicherung, Ärzte, Behördenzuständigkeit, Verwaltungsverfahren, Anwendbarkeit AVG, Berufung, Wiederaufnahme
Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Gesundheit und Frauen) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 4.320,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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