Verfassungsgerichtshof B1442/04

B1442/04Verfassungsgericht27.11.2006

Regest

VfGH / Klaglosstellung, Rechtsanwälte, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1442/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.2006

Spruch

I. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

II. Die Rechtsanwaltskammer Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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