Verfassungsgerichtshof B201/06

B201/06Verfassungsgericht30.11.2006

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / Prüfungsmaßstab, VfGH / Formerfordernisse, Verfahrensdauer überlange, Entscheidung in angemessener Zeit, Sozialversicherung, Ärzte, VfGH / Aufhebung Wirkung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B201/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.2006

Spruch

Die Beschwerdeführer sind in ihrem durch Art6 Abs1 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf eine Entscheidung innerhalb angemessener Frist verletzt worden.

Der Bund (Bundesministerin für Gesundheit und Frauen) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit EUR 2.376,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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