Verfassungsgerichtshof B1176/05

B1176/05Verfassungsgericht30.11.2006

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1176/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.2006

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes und einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Vorarlberg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit 2.340 € bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu erstatten.

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