Verfassungsgerichtshof B3269/05

B3269/05Verfassungsgericht01.12.2006

Regest

Rundfunk, Privatfernsehen, Werbung, Verwaltungsstrafrecht, Verantwortlichkeit Organe, Geldstrafe, VfGH / Prüfungsmaßstab

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B3269/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.12.2006

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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