Verfassungsgerichtshof B554/05

B554/05Verfassungsgericht01.12.2006

Regest

Rundfunk, Privatradio, VfGH / Legitimation, Verwaltungsverfahren, Berufung, Rechtskraft, Ersatzbescheid, VfGH / Kosten, VfGH / Beteiligter

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B554/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.12.2006

Spruch

1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

2. Der Beschwerdeführer ist schuldig, der lizenzinnehabenden beteiligten Partei, Vorarlberger Regionalradio GmbH, zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2.160,- bestimmten Prozesskosten bei sonstiger Exekution binnen 14 Tagen zu ersetzen.

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