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B554/05•Verfassungsgerichtshof B554/05
B554/05Verfassungsgericht01.12.2006
Rundfunk, Privatradio, VfGH / Legitimation, Verwaltungsverfahren, Berufung, Rechtskraft, Ersatzbescheid, VfGH / Kosten, VfGH / Beteiligter
1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
2. Der Beschwerdeführer ist schuldig, der lizenzinnehabenden beteiligten Partei, Vorarlberger Regionalradio GmbH, zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2.160,- bestimmten Prozesskosten bei sonstiger Exekution binnen 14 Tagen zu ersetzen.
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