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V46/06•Verfassungsgerichtshof V46/06
V46/06Verfassungsgericht04.12.2006
Volksgruppen, Minderheiten, Ortstafeln, Straßenpolizei, Straßenverkehrszeichen, Verwaltungsstrafrecht, Bescheiderlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage), Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, VfGH / Prüfungsmaßstab
In §1 Abschnitt B) der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 10. September 2003, Zahl VK7-STV-57/1-2003, war jeweils die Ortsbezeichnung "Rückersdorf" gesetzwidrig.
Die Kärntner Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt für Kärnten verpflichtet.
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