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B998/06•Verfassungsgerichtshof B998/06
B998/06Verfassungsgericht26.02.2007
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Wiederaufnahme, VfGH / Fristen, VfGH / Mängelbehebung, Zustellung, Auslegung eines Antrages
Der Antrag auf Wiedereinsetzung wird abgewiesen.
Der Eventualantrag auf neuerliche Zustellung der Verfügung des Verfassungsgerichtshofes vom 5. September 2006 wird abgewiesen.
Das mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 5. Oktober 2006, B998/06-10, abgeschlossene Verfahren wird wiederaufgenommen.
Der Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 5. Oktober 2006, B998/06-10, wird aufgehoben.
Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.
Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
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