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B223/06 ua•Verfassungsgerichtshof B223/06 ua
B223/06 uaVerfassungsgericht27.02.2007
Fremdenrecht, Asylrecht, Bescheidbegründung, Ermittlungsverfahren
I. Den Anträgen auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im Umfang der Gebührenbefreiung wird stattgegeben.
II. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Bescheide in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 4.320,-
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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