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V85/06•Verfassungsgerichtshof V85/06
V85/06Verfassungsgericht01.03.2007
Ziviltechniker Kammer, Wohlfahrtseinrichtungen, Pensionsrecht, Auslegung systematische
Die Absätze 6 und 7 des §10 des Statutes der Wohlfahrtseinrichtungen WE 2004, 179. Verordnung der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten GZ 176/04, erlassen durch Beschluss des Kammertages vom 18. Juni 2004, kundgemacht im Amtlichen Teil der Zeitschrift "konstruktiv" Nr. 243a/Juni 2004 S 8, werden als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 2008 in Kraft.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
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