Verfassungsgerichtshof G203/06

G203/06Verfassungsgericht01.03.2007

Regest

Vermessungswesen, VfGH / Prüfungsumfang, Ausnahmeregelung - Regel, Zivilrecht, Auslegung verfassungskonforme, Gesetzeslücke, Gericht Zuständigkeit - Abgrenzung von Verwaltung, Vorfrage

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G203/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.2007

Spruch

§13 Abs1 bis 3 des Bundesgesetzes über die Landvermessung und den Grenzkataster (Vermessungsgesetz), BGBl. 306/1968 idF BGBl. 238/1975 wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 2008 in Kraft.

Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

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