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B183/06•Verfassungsgerichtshof B183/06
B183/06Verfassungsgericht01.03.2007
Zusammenlegungsverfahren, Schadenersatz, Grundabfindung, Bodenreform, Flurverfassung, Auslegung verfassungskonforme, Rückwirkung
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Steiermark ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Vertreters die mit 2.556 € bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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