Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
V49/05•Verfassungsgerichtshof V49/05
V49/05Verfassungsgericht01.03.2007
Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Verordnungserlassung
I. Der Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Klagenfurt in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 15. März 1995, Z LO-34/1016/1994, aufsichtsbehördlich genehmigt durch den Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 25. März 1996, Z Ro-48/1/1996, kundgemacht in der Kärntner Landeszeitung Nr. 15 vom 4. April 1996, wird, soweit er für einen Teil des Grundstücks Nr. 354/1, KG Ehrental, die Festlegung "Bauland - Dorfgebiet" trifft, als gesetzwidrig aufgehoben.
II. Die Kärntner Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruchs im Landesgesetzblatt verpflichtet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.