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B327/05 ua•Verfassungsgerichtshof B327/05 ua
B327/05 uaVerfassungsgericht01.03.2007
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes und einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) ist schuldig, der zu B327,328/05 beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.520,-- und der zu B330/05, B337/05 und B338/05 beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.700,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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