Verfassungsgerichtshof V73/06 ua

V73/06 uaVerfassungsgericht03.03.2007

Regest

VfGH / Individualantrag, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Zurücknahme, VfGH / Kosten, Auslegung eines Antrages

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V73/06 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.2007

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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