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B1091/06•Verfassungsgerichtshof B1091/06
B1091/06Verfassungsgericht05.03.2007
Fremdenrecht, Unabhängiger Verwaltungssenat, Schubhaft, Fristen (Verwaltungsverfahren)
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit und Sicherheit (persönliche Freiheit) verletzt worden, weil die Entscheidung über die Fortsetzung der Schubhaft nicht binnen einer Woche erging.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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