Verfassungsgerichtshof B2022/06

B2022/06Verfassungsgericht08.03.2007

Regest

Verwaltungsverfahren, Parteistellung Dienstrecht, Dienstrechtsverfahren, Ernennungsvoraussetzungen Dienstrecht, Lehrer, Landeslehrer, Besetzungsvorschlag, Bindung (der Verwaltungsbehörden an VwGH), VfGH / Bindung, Bindung (des VfGH an VwGH), VfGH / Instanzenzugserschöpfung, VfGH / Fristen, Beschwerdefrist, VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2022/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.2007

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Niederösterreich (Niederösterreichische Landesregierung) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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