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A26/05•Verfassungsgerichtshof A26/05
A26/05Verfassungsgericht09.03.2007
VfGH / Klagen, Krankenanstalten, Krankenanstaltenfinanzierung, Vereinbarungen nach Art15a B-VG, VfGH / Kosten
Die Klage wird zurückgewiesen.
Die klagende Partei ist schuldig, dem beklagten Bund die mit € 8.540,25 und dem beklagten Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds die mit € 10.248,30 bestimmten Prozesskosten zu Handen ihrer Rechtsvertreter binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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