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V82/06•Verfassungsgerichtshof V82/06
V82/06Verfassungsgericht14.03.2007
Einkommensteuer, Einkunftsarten Arbeit nichtselbständige, Einkunftsarten Arbeit selbständige
Die Worte "Universitäten, Hochschulen," in §1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Zuordnung der Bezüge von Lehrbeauftragten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit werden sowohl in der Stammfassung, BGBl. II Nr. 287/1997, als auch in der Fassung BGBl. II Nr. 278/2000 als gesetzwidrig aufgehoben.
Die aufgehobenen Worte sind nicht mehr anzuwenden.
Der Bundesminister für Finanzen ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
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