Verfassungsgerichtshof B729/06

B729/06Verfassungsgericht14.03.2007

Regest

Jagdrecht, Wildschaden, Kompetenz Bund - Länder Jagdwesen, Kompetenz Bund - Länder Zivilrechtswesen, Adhäsionskompetenz, Zivilrecht, Schadenersatz, Ausnahmeregelung - Regel, Kollegialbehörde, Behördenzusammensetzung, Sachverständige, Verhandlung mündliche, Bescheidverkündung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B729/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.2007

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.

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