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B405/05 ua•Verfassungsgerichtshof B405/05 ua
B405/05 uaVerfassungsgericht14.03.2007
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes und einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) ist schuldig, der zu B405/05 beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- und der zu B406/05 beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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