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G81/06 ua•Verfassungsgerichtshof G81/06 ua
G81/06 uaVerfassungsgericht15.03.2007
Kinderbetreuungsgeld, Rechtspolitik, Auslegung verfassungskonforme, Auslegung eines Antrages, VfGH / Bedenken, Rechtskraft, res iudicata, VfGH / Sachentscheidung Wirkung
§5 Abs5 des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, BGBl. I Nr. 103/2001, war bis 31. Dezember 2006 verfassungswidrig.
Die verfassungswidrige Vorschrift ist nicht mehr anzuwenden, soweit sie Ansprüche nach §3a Kinderbetreuungsgeldgesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2003 mindern würde.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.
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