Verfassungsgerichtshof G81/06 ua

G81/06 uaVerfassungsgericht15.03.2007

Regest

Kinderbetreuungsgeld, Rechtspolitik, Auslegung verfassungskonforme, Auslegung eines Antrages, VfGH / Bedenken, Rechtskraft, res iudicata, VfGH / Sachentscheidung Wirkung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G81/06 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.2007

Spruch

§5 Abs5 des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, BGBl. I Nr. 103/2001, war bis 31. Dezember 2006 verfassungswidrig.

Die verfassungswidrige Vorschrift ist nicht mehr anzuwenden, soweit sie Ansprüche nach §3a Kinderbetreuungsgeldgesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2003 mindern würde.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.