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V75/06•Verfassungsgerichtshof V75/06
V75/06Verfassungsgericht17.03.2007
Straßenpolizei, Geschwindigkeitsbeschränkung, Verordnungserlassung, Anhörungsrecht, Sanierung
I. Punkt 1) der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Wörgl vom 17. November 1994, Z640-629-94/Pol., mit dem eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h verordnet wurde, war gesetzwidrig.
II. Die Tiroler Landesregierung ist zur Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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