Verfassungsgerichtshof G119/06

G119/06Verfassungsgericht17.03.2007

Regest

Krankenanstalten, Sondergebühren, Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung, Kompetenz Bund - Länder Krankenanstalten, Kompetenz Bund - Länder Dienstrecht, VfGH / Legitimation, VfGH / Zurücknahme

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G119/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.2007

Spruch

§45 Abs3 des Wiener Krankenanstaltengesetzes, LGBl. für Wien Nr. 23/1987, in der Fassung LGBl. Nr. 48/2001, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 2008 in Kraft.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

Der Landeshauptmann von Wien ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.

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