Verfassungsgerichtshof B3230/05

B3230/05Verfassungsgericht17.03.2007

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B3230/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.2007

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, der Beschwerdeführerin die mit € 1.815,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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