Verfassungsgerichtshof B2126/06

B2126/06Verfassungsgericht12.06.2007

Regest

Fremdenrecht, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2126/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.2007

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.160,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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