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B2114/06•Verfassungsgerichtshof B2114/06
B2114/06Verfassungsgericht12.06.2007
Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Meinungsäußerungsfreiheit
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Rechtsanwaltskammer Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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