Verfassungsgerichtshof B2114/06

B2114/06Verfassungsgericht12.06.2007

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Meinungsäußerungsfreiheit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2114/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.2007

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Rechtsanwaltskammer Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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