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G212/06•Verfassungsgerichtshof G212/06
G212/06Verfassungsgericht13.06.2007
Kompetenz Bund - Länder, Arbeitsrecht, Landarbeitsrecht, Auslegung Verfassungs-, Versteinerungstheorie, Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung, Gewerberecht
§1 Abs5 des Bundesgesetzes betreffend die Grundsätze für die Regelung des Arbeitsrechts in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsgesetz), BGBl. 287/1984, in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 36/2006, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
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