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G213/06•Verfassungsgerichtshof G213/06
G213/06Verfassungsgericht14.06.2007
Fernmelderecht, Parteistellung, Nachbarrechte, Determinierungsgebot, Rechtsbegriffe unbestimmte, Gewerberecht, Geltungsbereich, Anwendbarkeit, VfGH / Prüfungsumfang
I. Die Anträge, §73 Abs3 TKG 2003 idF BGBl. I Nr. 70/2003 sowie die Wortfolge "und den nach den internationalen Vorschriften zu fordernden Voraussetzungen" in §73 Abs1 TKG 2003 idF BGBl. I Nr. 70/2003 als verfassungswidrig aufzuheben, werden abgewiesen.
II. Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.
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