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G147/06 ua•Verfassungsgerichtshof G147/06 ua
G147/06 uaVerfassungsgericht15.06.2007
Straßenpolizei, Geschwindigkeitsbeschränkung, Datenschutz, Kraftfahrrecht, Auslegung verfassungskonforme, Rechtsschutz, VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Präjudizialität
I. §100 Abs5b StVO 1960, BGBl. Nr. 159, in der Fassung des ArtIV des BG BGBl. I Nr. 80/2002 wird nicht als verfassungswidrig aufgehoben.
Im Übrigen wird das von Amts wegen eingeleitete Verfahren eingestellt.
II. Die Anträge des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien werden abgewiesen.
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