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B1330/06 ua•Verfassungsgerichtshof B1330/06 ua
B1330/06 uaVerfassungsgericht15.06.2007
Fremdenrecht, Asylrecht, Schubhaft, Interessenabwägung, Wirkung aufschiebende, Auslegung verfassungskonforme
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit und Sicherheit (persönliche Freiheit) verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit jeweils € 2.160,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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