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B452/07•Verfassungsgerichtshof B452/07
B452/07Verfassungsgericht18.06.2007
VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, Verwaltungsverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegen, Verwaltungsstrafrecht, Verjährung
I. Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
II. Der Bund (Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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