Verfassungsgerichtshof B3265/05

B3265/05Verfassungsgericht18.06.2007

Regest

Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B3265/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.2007

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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