Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
G110/06; V37/06•Verfassungsgerichtshof G110/06; V37/06
G110/06; V37/06Verfassungsgericht20.06.2007
Vergabewesen, Gebühr, Rechtsschutz, VfGH / Prüfungsumfang
I. Die Wortfolge "oder auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung" in §20 Abs1 des Burgenländischen Vergabe-Nachprüfungsgesetzes, LGBl. für Burgenland Nr. 34/2003, war verfassungswidrig.
Der Landeshauptmann von Burgenland ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
II. §1 Z8 der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Juli 2003 über die Höhe der Gebühren in Vergabenachprüfungsverfahren (Bgld. Vergabe-Pauschalgebührenverordnung), LGBl. Nr. 52/2003, war gesetzwidrig.
Die Burgenländische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
III. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.