Verfassungsgerichtshof B881/06

B881/06Verfassungsgericht20.06.2007

Regest

Zivilrecht, Kindschaftsrecht, Jugendfürsorge, Hoheitsverwaltung, Privatwirtschaftsverwaltung, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Unabhängiger Verwaltungssenat, Behördenzuständigkeit, Gericht Zuständigkeit - Abgrenzung von Verwaltung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B881/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.2007

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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