Verfassungsgerichtshof G21/07; V20/07

G21/07; V20/07Verfassungsgericht27.06.2007

Regest

Determinierungsgebot, Verweisung, EU-Recht, Marktordnung, Wirtschaftslenkung, Milchwirtschaft, VfGH / Fristsetzung, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Verwerfungsumfang, VfGH / Anlaßverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G21/07, V20/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.2007

Spruch

I. In §99 Abs1 Z6 des Marktordnungsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 210/1985 in der Fassung BGBl. I Nr. 108/2001, wird die Wortfolge "flächenbezogenen oder" als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

II. Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die einheitliche Betriebsprämie (Betriebsprämie-Verordnung), BGBl. II Nr. 336/2004, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die aufgehobene Verordnung ist auf die am 11. Juni 2007 beim Verwaltungsgerichtshof und beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft anhängigen Verfahren nicht mehr anzuwenden.

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.