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B2177/06 ua•Verfassungsgerichtshof B2177/06 ua
B2177/06 uaVerfassungsgericht27.06.2007
Bescheidberichtigung, Verwaltungsstrafrecht, VfGH / Legitimation
1. Die gegen den Berichtigungsbescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 17. April 2007 gerichtete, zu B931/07 protokollierte Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der gleichzeitig mit dieser Beschwerde gestellte Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.
2. Die Behandlung der gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 24. Oktober 2006, berichtigt mit Bescheid vom 17. April 2007, gerichteten, zu B2177/06 protokollierten Beschwerde wird abgelehnt.
Diese Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
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