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G25/07•Verfassungsgerichtshof G25/07
G25/07Verfassungsgericht24.09.2007
Pensionsrecht, Dienstrecht, Todesfallbeitrag, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Gesetz, Novellierung, Verweisung
I. §51 Innsbrucker Gemeindebeamtengesetz 1970, LGBl. Nr. 44, idF LGBl. 3/2003, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2008 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
II. Der Landeshauptmann ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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