Verfassungsgerichtshof B2006/06

B2006/06Verfassungsgericht24.09.2007

Regest

VfGH / Kosten, VfGH / Verfahrenshilfe

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2006/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.2007

Spruch

Dem Vertreter zur Verfahrenshilfe wird der Ersatz von Barauslagen in Höhe von € 72,58 zugesprochen.

Soweit sich der Antrag auf den Ersatz von Barauslagen, die nach Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof entstanden sind, bezieht, wird er zurückgewiesen.

Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.

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