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B372/06•Verfassungsgerichtshof B372/06
B372/06Verfassungsgericht24.09.2007
Asylrecht, Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Schubhaft, Wirkung aufschiebende, Bescheidbegründung, Übergangsbestimmung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.160,-
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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