Verfassungsgerichtshof B372/06

B372/06Verfassungsgericht24.09.2007

Regest

Asylrecht, Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Schubhaft, Wirkung aufschiebende, Bescheidbegründung, Übergangsbestimmung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B372/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.2007

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.160,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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