Verfassungsgerichtshof B1992/06

B1992/06Verfassungsgericht27.09.2007

Regest

Energierecht, Elektrizitätswesen, Behördenzuständigkeit, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Anlaßfall, Ersatzbescheid, Auslegung eines Bescheides, Bescheiderlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage), VfGH / Präjudizialität

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1992/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.2007

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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