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B1829/06 ua•Verfassungsgerichtshof B1829/06 ua
B1829/06 uaVerfassungsgericht27.09.2007
Rechtspolitik, Sozialversicherung, Krankenversicherung, Homosexualität, Lebensgemeinschaft, Vertrauensschutz, VfGH / Präjudizialität, Übergangsbestimmung
Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Bescheide nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerden werden abgewiesen.
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