Verfassungsgerichtshof B1829/06 ua

B1829/06 uaVerfassungsgericht27.09.2007

Regest

Rechtspolitik, Sozialversicherung, Krankenversicherung, Homosexualität, Lebensgemeinschaft, Vertrauensschutz, VfGH / Präjudizialität, Übergangsbestimmung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1829/06 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.2007

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Bescheide nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden abgewiesen.

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