Verfassungsgerichtshof B133/07 ua

B133/07 uaVerfassungsgericht28.09.2007

Regest

Urheberrecht, Rechtsschutz, Kollegialbehörde, Instanzenzug, Determinierungsgebot, Kompetenz Bund - Länder, Bedarfsgesetzgebung, Bedarfskompetenz, Verwaltungsverfahren, Kosten, Bundesverwaltung unmittelbare, Verwaltungsgerichtshof Zuständigkeit, VfGH / Präjudizialität

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B133/07 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.2007

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden abgewiesen.

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