Verfassungsgerichtshof G179/07 ua

G179/07 uaVerfassungsgericht01.10.2007

Regest

Asylrecht, Refoulement-Verbot, Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Ausweisung, Rechtsschutz, Verwaltungsverfahren, Wiederaufnahme, Abänderung und Behebung von amtswegen, VfGH / Wirkung aufschiebende, VfGH / Verwerfungsumfang, VfGH / Fristsetzung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G179/07 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.2007

Spruch

I. Die Wortfolge "gleichzeitig mit der Ausweisung auszusprechen, dass" sowie das Wort "ist" am Satzende in §10 Abs3 des Asylgesetzes, Art2 des Fremdenrechtspaketes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, werden als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

II. Die Wortfolge "und diese nicht von Dauer sind" in §10 Abs3 des Asylgesetzes, Art2 des Fremdenrechtspaketes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, wird nicht als verfassungswidrig aufgehoben.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.