Verfassungsgerichtshof B3564/05

B3564/05Verfassungsgericht02.10.2007

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B3564/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.2007

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Salzburg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit EUR 2.340,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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