Verfassungsgerichtshof B227/05

B227/05Verfassungsgericht02.10.2007

Regest

Datenschutz, Auskunftsrecht, EU-Recht Richtlinie, Determinierungsgebot, Bescheidbegründung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B227/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.2007

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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