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B1965/06•Verfassungsgerichtshof B1965/06
B1965/06Verfassungsgericht03.10.2007
Eisenbahnrecht, Enteignung, Bundesbahnen, Bescheidbegründung, Parteistellung, Eigentumseingriff, Kostenersatz, VfGH / Kosten
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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